Wozu Reise- und Reiserücktrittsversicherungen?

17 02 2007

Wer eine Reise gebucht und sie eventuell schon bezahlt hat, sie jedoch aus persönlichen Gründen nicht antreten kann, für den kann es teuer werden. Wird eine Reise 2 Tage vor dem geplanten Beginn abgesagt, sind meist 80 Prozent des Reisepreises und bei Rücktritt am Abreisetag sogar 100 Prozent als Stornogebühren zu zahlen.
Erfolgt die Absage der Reise aus einem triftigen Grund, wie z.B. Krankheit oder Unfall, tritt eine Reiserücktrittsversicherung für diese Stornokosten ein. Ebenso können diese Versicherungen die Kosten für eine Rückreise bei einem notwendig gewordenen Abbruch der Reise übernehmen. Manch eine Reiseversicherung übernehmen auch die Stornokosten, falls der Reisende aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels oder plötzlich eingetretener Arbeitslosigkeit die Reise nicht antreten kann.
Es gibt verschiedene Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen. Man sollte sich auf jedem Fall genau erkundigen, in welchen Fällen die Versicherung zahlt. Krankheit und Unfall werden meist anerkannt, Arbeitsplatzwechsel eher selten.
Es gibt Versicherungen mit und ohne Selbstbehalt.

Weitere Links:
1) Informationen zu Reiseversicherung und Reiserücktrittsversicherung